Voraussetzung für die Therapie ist eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Wir lassen diese gerne für Sie bei Ihrer Krankenkasse bewilligen. Nach Beendigung der Therapie bekommen Sie dadurch einen Teil der Kosten ersetzt. Wir sind Wahltherapeuten aller Kassen.
Nach einer telefonischen Terminvereinbarung (02262/61696) erfolgt in der ersten Therapieeinheit ein Anamnesegespräch und eine therapeutische Untersuchung. Gemeinsam mit Ihnen wird ein Therapieziel formuliert. Die Therapie ist bezüglich Frequenz und Behandlungsmaßnahmen auf Ihr individuelles Problem abgestimmt.
Wir bitten Sie, vorhandene medizinische Befunde, wie Röntgen, MR-Bilder und Blutbefunde zur ersten Therapieeinheit mitzubringen!
Wir stellen für jeden Patienten eine eigene Auflage zur Verfügung.
Bequeme Kleidung.
Eventuell bitten wir Sie, sich je nach Symptomatik, bis auf die Unterwäsche zu entkleiden (persönliche und kulturelle Vorbehalte werden selbstverständlich berücksichtigt).
Als Voraussetzung für die Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt „Ärztliche Verordnung“.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Tarife unter unserer Telefonnummer 02262/61696.
Mit einer von Ihrer Krankenkasse bewilligten Verordnung und der Honorarnote Ihres Therapeuten bekommen Sie einen Teil der Kosten im Nachhinein ersetzt. Bitte erfragen Sie den aktuellen Kostenersatz bei Ihrer Krankenkasse.
Wir bitten Sie, vorhandene medizinische Befunde, wie Röntgen, MR-Bilder und Blutbefunde zur ersten Therapieeinheit mitzubringen.
In unserer Praxis ist es üblich, die Straßenschuhe im Eingangsbereich abzulegen. Wir stellen Hausschuhe zur Verfügung.
Drag and Drop Website Builder